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AGBS

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (Anmelder) WAVE CULTURE, im Weiteren WCS (WAVE CULTURE SURFCAMPS) benannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsabschluss


Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch WCS zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so muss ein neues Angebot von WCS vorliegen. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb von 5 Tagen die Annahme bestätigt.

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2. Zahlungsmodalitäten


Der vollständige Rechnungsbetrag kann auf das folgende Konto überwiesen werden: WAVE CULTURE, HASPA, BLZ 200 505 50, Konto 13 18 12 20 80. Spätestens ist der Restbetrag am Anreisetag zu zahlen. Der Anspruch auf die gebuchten Leistungen entsteht erst nach Eingang des Geldes. Eine Anzahlung von 30% des Rechnungsbetrags wird spätestens 5 Tage nach Eingang der Anmeldebestätigung durch WCS beim Anmelder fällig. Mit einer Anzahlung von 30% des Rechnungsbetrags wird die Anmeldung wirksam. Erfolgt keine Überweisung auf das oben angegebene Konto innerhalb von 5 Tagen, wird die Anmeldung hinfällig und bei WCS storniert.

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3. Teilnahmebedingungen & Haftung


Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben der angebotenen Sportarten besteht. WCS übernimmt keine Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer. Die Teilnahme an Kurs- und Freizeitangeboten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgt auf eigene Verantwortung. WCS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Ausstellungen, Appartmentvermittlung usw.). Die Haftung von WCS erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Sport- und Freizeitangebot verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden und auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung von Sport- und Freizeitangeboten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen. WCS übernimmt keine Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer. Ebenfalls schließt WCS Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus. Die Ausrüstung für die Teilnahme an Kursen wird dem Teilnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Schaden durch grob fahrlässige Behandlung haftet der Teilnehmer für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Bei Schadensersatzansprüchen gegen WCS beschränkt sich die Haftungshöchstsumme auf das dreifache des Rechnungsbetrags der bei WCS gebuchten Leistungen.

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4. Leistungen und Leistungsänderungen


Es gelten die Leistungsbeschreibungen in der Internet-Publikation unter www.surfing-algarve.com sowie dem jeweils geltenden Katalog und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. WCS behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsabschluss Änderungen vorzunehmen. WCS ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen möglichst unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Im Falle einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Leistung seitens WCS hat WCS den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Anreise, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Änderungen im geplanten Veranstaltungsverlauf sind aufgrund des Leistungsangebots nicht immer auszuschließen. Die Surfkurse werden von WCS organisiert, der Leistungsträger ist jedoch die International Surf School, LDA aus Sagres. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von WCS.

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5. Kaution


Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe für das Mietobjekt, für evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts, zurückerstattet.

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6. Mitwirkungspflicht


Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger zur Kenntnis zu geben.

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7. Rücktritt durch den Kunden


Der Kunde kann jederzeit vor Anreise von den gebuchten Leistungen zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei WCS. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich oder fernschriftlich erklären. Die Abmeldung wird wirksam ab dem Tag, an dem sie beim WCS eintrifft. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Leistungen nicht an, so kann WCS Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. WCS kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zur vertraglich vereinbarten Anreise in einem prozentualen Verhältnis zum Rechnungsbetrag pauschalieren: bis 14 Tage vor Anreise 30% des Rechnungsbetrags, vom 14. Tag bis zum 3. Tag 80% und ab dem 3. Tag vor Anreise werden 100% des Rechnungsbetrags fällig. Umbuchungswünsche des Kunden werden, sofern möglich, berücksichtigt und mit 30,- EUR berechnet. Bis zur Anreise kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter für die Rechte und Pflichten aus seinem Vertag eintritt. WCS kann dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben, ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der eintretende Dritte und die erstgebucht Person WCS gegenüber als Gesamtschuldner für den Rechnungsbetrag und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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8. Rücktritt und Kündigung durch WCS


WCS kann in folgenden Fällen vor Anreise des Teilnehmers vom Vertrag zurücktreten. Bis 10 Tage vor Anreise, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. In diesem Fall ist WCS verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Leistungen hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Rechnungsbetrag unverzüglich zurück. WCS kann in folgenden Fällen nach Anreise des Teilnehmers den Vertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der angebotenen Leistungen ungeachtet einer Abmahnung durch WCS oder deren Vertreter nachhaltig stört (z. B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt WCS den Vertrag aus diesen Gründen, so bleibt der Anspruch auf den gezahlten Rechnungsbetrag erhalten.

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9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


Wird die Leistungserbringung infolge bei Vertragsabschluss durch nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl WCS als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann WCS für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

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10. Gewährleistung


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Abreise gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistungserbringung dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem WCS die Ansprüche zurückweist.

 

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen


WCS wird den Kunden über wichtige Änderungen, der in der Ausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Anreise informieren. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Leistungserbringung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von WCS bedingt sind. Für Teilnehmer ohne deutsche Staatsangehörigkeit besteht die Pflicht sich über das zuständige Konsulat die Auskunft einzuholen. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Teilnehmer nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Teilnehmers nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Teilnehmer deshalb an der Inanspruchnahme der Leistungen verhindert ist, kann WCS den Teilnehmer mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Für Versicherungen jeder Art ist der Teilnehmer selber verantwortlich. WCS empfiehlt dringend den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, und Auslandskrankenversicherungen sowie einer privaten Haftpflichtversicherung.

 

13. Nebenabreden, Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von WCS bestätigt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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14. Vermittelte Fremdleistungen


Leistungen anderer Leistungserbringer vermittelt WCS lediglich mit der Folge, dass die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Fremdveranstalters Anwendung finden. WCS haftet nicht für die Erbringung der Leistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Fremdveranstalter.

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15. Bilderverwertung


Bilder, die in der Zeit des Aufenthalts des Teilnehmers gemacht werden, können im nächsten Katalog, im Internet und in Presseberichten veröffentlicht werden. WCS weist ebenfalls darauf hin, dass es vorkommen kann, dass auch Journalisten die Reisen für Aufnahmen und Berichte begleiten. Ein Widerspruch der Bildverwertung muss bei WCS schriftlich eingelegt werden.

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16. Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Karlsruhe, Deutschland.

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